Termine

Kontaktieren Sie mich bitte telefonisch, per SMS oder E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren.

Als Logopädin darf ich nur auf ärztliche, kieferorthopädische oder zahnärztliche Anordnung tätig werden.

Sie benötigen vor dem ersten Termin einen Verordnungsschein.

​Dieser Verordnungsschein muss folgendes enthalten:

  1. Diagnose (zB.: Sprachentwicklungsstörung)
  2. Art der Therapie (logopädische Therapie)
  3. Anzahl und Dauer der Einheiten (zB.: 10 Einheiten à 60 Min/ LP03)

Für den Antrag auf Kostenrefundierung bei Ihrer Krankenkasse, müssen Sie diesen Verordnungsschein bei manchen Krankenkassen chefärztlich bewilligen lassen.

Nach der Bewilligung kann die logopädische Therapie starten.

Kosten

Die Tarife orientieren sich an früheren Empfehlungen des Berufsverbandes der österreichischen Logopäden und Logopädinnen.

LP01 30 min. 55,00 € (25 min. Therapie, 5 min. Vor- und Nachbereitung ohne Patient/in)
LP02 45 min. 77,00 € (35 min. Therapie, 10 min. Vor- und Nachbereitung ohne Patient/in)
LP03 60 min. 105,00 € (45 min. Therapie, 15 min. Vor- und Nachbereitung ohne Patient/in)

Die Bezahlung erfolgt direkt nach jeder Einheit.

Refundierung

​Ich bin WAHL-Logopädin ALLER Kassen und arbeite auf Refundierungsbasis. Die Begleichung der Kosten erfolgt, wie bereits erwähnt, direkt nach jedem Termin. Die von mir ausgestellten Honorarnoten schicken Sie dann gesammelt an Ihre Krankenkasse. Diese erstattet Ihnen die Kosten teilweise rück. Gesetzliche Krankenversicherungen refundieren zwischen 50 und 70%. Die privaten Zusatzversicherungen übernehmen meistens den Rest, sodass bis zu 100% der Therapiekosten rückerstattet werden können.​

Absagen

Vereinbarte Termine können spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn verschoben werden. Versäumte Termine oder zu kurzfristige Absagen (unter 24 Stunden) müssen privat in Rechnung gestellt werden. Die Krankenkassen refundieren nur wahrgenommene Termine.